AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 1. Juli 2024)



 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Burg-Theater Prunn und dessen Besuchern von Eigenveranstaltungen des Theaters. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

1.2. Inhaberin der Liegenschaft „Burg Prunn“ ist die Staatliche Verwaltung der Bayerischen Schlösser, Gärten und Seen. Deren AGB gelten im gesamten Bereich der Burg Prunn, auch im Veranstaltungsbereich des Burg-Theater Prunn (als temporärer Bespieler des Rittersaals) uneingeschränkt.



 

2. EINTRITTSPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN

2.1. Bei Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten ist der Ermäßigungsnachweis (Schülerausweis, Studentenausweis etc.) vorzuweisen. Kann der Nachweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Die Kombination verschiedener Ermäßigungsberechtigungen ist ausgeschlossen.

2.2. Über die Vorstellung hinausgehende Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten. So ist z.B. eine Burgführung gesondert an der Kasse der Burg Prunn zu erwerben.



 

3. KARTENKAUF

3.1. Die Eintrittskarten können vorab erworben werden. Eventuelle Restkarten werden in der Regel ab 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung im Eingangsbereich der Burg verkauft.

3.2. Bei Erwerb von Online-Tickets können System-, Payment- und Bearbeitungsgebühren des Ticketing-Dienstleisters anfallen.

3.3. Neben dem Erwerb von Papiertickets kann beim Online-Kauf ein „Online-Ticket“ (Print@Home-Ticket) erworben werden. Bei der Nutzung des Online-Tickets werden die gekauften Karten elektronisch an den Käufer im PDF-Format übermittelt bzw. das Herunterladen im PDF-Format ermöglicht. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des Online-Tickets und jegliche elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Online-Tickets für jede Vorstellung besteht nicht.



 

4. KARTENRÜCKGABE

4.1. Verkaufte Eintrittskarten können bis zu 7 Tagen vor der Veranstaltung zurückgenommen werden. System-, Payment- und Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

4.2. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

4.3. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen weder zur Rückgabe von Eintrittskarten noch zu einer Teilerstattung des Eintrittspreises.

4.4. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen sieben Kalendertagen geltend gemacht wird.

4.5. Die Vorstellung kann ggf. abgesagt werden, auch kurzfristig, z.B. aufgrund von Krankheit, Extremwetter, Nichtzugänglichkeit der Burg. In diesem Fall wird der gesamte Eintrittspreis einschließlich angefallener System-, Payment- und Bearbeitungsgebühren seitens des Ticketing-Anbieters zurückerstattet.

4.6. In den Fällen von Nr. 4.3, 4.4. und 4.5 sind weiter gehende Ansprüche ausgeschlossen.



 

5. KARTENVERLUST

5.1. Das Burg-Theater Prunn ist bei Verlust von Eintrittskarten nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Wenn der Käufer bei Verlust seiner Karte glaubhaft macht, welche Karte er zuvor erworben hatte, kann ihm gegen eine Bearbeitungsgebühr einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

5.2. Der Besitzer einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte. Das Burg-Theater Prunn ist hierbei nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Besitzer der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.



 

6. GEWERBSMÄSSIGER WEITERVERKAUF

6.1. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom Burg-Theater Prunn oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des Burg-Theater Prunn erworben wird.

6.2. Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht.

6.3. Das Burg-Theater Prunn haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.



 

7. ANFANGSZEITEN UND EINLASS

7.1. Vorstellungstermine und deren Anfangszeiten werden vorab auf www.nibelungen-schauspiel.de veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten und begründen keinerlei Ansprüche des Besuchers gegen das Burg-Theater Prunn. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Burg-Theater Prunn keine Gewähr.

7.2. Besucher finden sich spätestens 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung im Burghof der Burg Prunn ein. Dort erfolgt die Entwertung der Eintrittskarten. Der Zugang zum Veranstaltungsraum erfolgt in geschlossener Gruppe.

7.3. Zuspätkommende Besucher verlieren mit Beginn der Vorstellung den Anspruch auf ihren gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können sie aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem vom zuständigen Personal festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden. Es kann aber auch sein, dass nach Beginn der Vorstellung zu keinem Zeitpunkt mehr Einlass möglich ist. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des Platzes ist Folge zu leisten.



 

8. GARDEROBE

8.1. Große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte dürfen grundsätzlich nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, außer dies wird explizit anders im Rahmen einer Vorstellung kommuniziert.

8.2. Es besteht keine Möglichkeit zur Verwahrung von großen Taschen, Rucksäcken und vergleichbar sperrigen Gegenständen.



 

9. HAUSRECHT

9.1. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen übt in allen Bereichen der Burg Prunn das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen.

9.2. Durch die das Hausrecht ausübende Instanz wie auch durch das Vorstellungspersonal des Burg-Theater Prunn können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen (der Bayerischen Schlösserverwaltung oder des Burg-Theater Prunn) verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

9.3. Mobile Endgeräte, Funkmeldeempfänger und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand, alternativ „Flugmodus“ sowie „lautlos“ ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.

9.4. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Burg und in den Veranstaltungsraum sowie der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

9.5. Gefährliche Gegenstände dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

9.6. Fortbewegungsgeräte (Roller, Fahrräder u.a.) sind außerhalb der Burg und dort außerhalb der Fluchtwege in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Gehhilfsmittel sind unter Einhaltung der Feuerschutzrichtlinien vor Ort gestattet.

9.7. Ohne Genehmigung der Bayerischen Schlösserverwaltung darf Werbematerial im gesamten Bereich der Burg Prunn sowie im Veranstaltungsbereich „Rittersaal“ weder verteilt, ausgehändigt noch ausgelegt werden.

9.8. Das Rauchen ist in den vom Burg-Theater Prunn genutzten Räumen nicht gestattet.

 

10. FILM- UND TONAUFNAHMEN

10.1. Das ungenehmigte Herstellen von Bild- (Film, Video etc.) und Tonaufnahmen während einer Vorstellung ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 9.2. nach sich ziehen. Ferner ist das Einlasspersonal bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Burg-Theater Prunn eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat und im Beisein von Vertretern des Theaters löscht.

10.2. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Burg-Theater Prunn ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.



 

11. DATENSCHUTZ

11.1. Die Erhebung personenbezogener Daten bei Bestellungen und Käufen erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzrechts und ist für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlich.

11.2. Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung oder des Kaufs auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote des Burg-Theater Prunn informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

11.3. Im Übrigen wird zu detaillierten Regelungen zum Datenschutz auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

 

12. HAFTUNG

12.1. Für Schäden, die ein Besucher in dem durch das Burg-Theater Prunn genutzten Raum erleidet, haftet das Burg-Theater Prunn oder dessen Personal / Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.1. Hierfür gelten auch die entsprechenden AGB der Staatlichen Verwaltung der Bayerischen Schlösser. Gärten und Seen.



 

13. INKRAFTTRETEN, ZUSATZBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft und lösen alle vorhergehenden Publikationen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch Zusatzbedingungen ergänzt werden, die unter www.nibelungen-schauspiel.de und per Aushang bekannt gemacht werden.

 

14. SCHLUSSKLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Das Burg-Theater Prunn ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.



 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
 

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